Geschäftsbedingungen

Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen More Yacht Club doo (im Folgenden „MYC“) und dem Mieter bei Bootsvermietung in Kroatien. Diese Bedingungen gelten ab dem 15. Oktober 2020. 

1 Vorläufige Bestimmungen

1.1. Die Buchung eines Mietbootes gilt als Gruppenbuchung, was bedeutet, dass der Mieter (Mieter) derjenige ist, der mit MYC in Kontakt steht. Die für die Buchung verantwortliche Person ist auch dafür verantwortlich, dass alle Informationen an die übrige Crew weitergegeben werden und dass die Qualifikationen für die Anmietung des Bootes im Original vorliegen. Der Mieter muss MYC auch eine korrekte E-Mail-Adresse und etwaige Änderungen der Kontaktinformationen mitteilen. Die Zahlung erfolgt durch den Mieter oder durch eine Person auf der Besatzungsliste (unter der Verantwortung des Mieters). 

1.2 Zahlung und Buchung

1.2.1. Nachdem die Raten festgelegt wurden, ist die Reservierung verbindlich und die erste Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen vollständig überwiesen werden. Der Mieter hat alle auf der Rechnung gemachten Angaben unverzüglich zu überprüfen und im Falle falscher Angaben unverzüglich MYC zu kontaktieren.

1.2.2. Innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigung der Buchung durch MYC ist eine Anzahlung zu leisten; Die Restzahlung muss spätestens 40 Tage vor Charterbeginn an MYC erfolgen.

1.3 Der Mieter – allgemeine Pflichten

1.3.1. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass er/sie im Besitz eines gültigen Reisepasses und anderer für die Bootsmiete notwendiger Dokumente ist. (Mit Unterstützung von 1.3.3.) Der Mieter muss die Crewliste spätestens 7 Tage vor Ankunft der Crew an MYC senden. Die Crewliste wird dem Mieter frühestens 4 Wochen vor Abreise zugesandt. Mahnungen werden von MYC an das Renterl versendet. Die Besatzungsliste muss den Vor- und Nachnamen, die E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum und die Passnummer der gesamten Besatzung enthalten. Es sollte auch angeben, wer der Skipper ist (siehe Abschnitt 1.3.3. unten).

1.3.2. Der Mieter muss wissen, dass das Boot nur für den privaten Gebrauch bestimmt ist und dass Boot und Ausrüstung mit Sorgfalt behandelt werden sollten: 

– Lassen Sie das Boot nicht in fremder Obhut,

– keine Personen oder Gegenstände gegen Entgelt befördern, 

– Nehmen Sie nicht mehr Personen mit an Bord, als in der Besatzungsliste angegeben sind, 

– Nehmen Sie keine nicht deklarierten Waren mit an Bord 

– Importierte und exportierte Waren gemäß den für den Aufenthaltsort des Mieters geltenden Vorschriften zu deklarieren, 

– Zur Einhaltung der Gesetze und Vorschriften des Landes, in dem sich der Mieter aufhält 

– Nehmen Sie mit dem Boot nicht an Wettkämpfen oder Regatten teil, 

– Sehen Sie sich bei der Bergung den Bergungsvertrag an, bevor Sie Hilfe von anderen annehmen. 

– Bei der Bergung – schließen Sie einen Vertrag mit dem Bergungsteam ab, bevor Sie Hilfe annehmen,

bei der Unterzeichnung der Vereinbarung mit MYC.

Wenn der Mieter diese Regeln nicht befolgt, trägt die verantwortliche Person die volle Verantwortung für die Folgen, und MYC wird nicht haftbar gemacht. 

1.3.3. Um den Bootsverleih in Kroatien zu erhalten, benötigen Sie einen gültigen Kenntnisnachweis (Segelschein oder -zertifikat) als Küstenschiffer und ein VHF-Zertifikat in englischer Sprache für mindestens eine Person an Bord. Nur die Person, deren Qualifikationen den Kriterien entsprechen, sollte Skipper des Bootes sein. Die Bescheinigungen sind während der Reise stets im Original mitzuführen. MYC übernimmt keine finanzielle Verantwortung, wenn das Zertifikat fehlt oder ungültig ist. MYC befolgt die Navigationsvorschriften in Bezug auf die nautische Kompetenz. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihren nautischen Behörden, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Zertifikat oder Ihre Lizenz gültig ist. Skipper können gemietet werden, wenn Ihnen die entsprechende nautische Erfahrung fehlt.

1.3.4. Das Boot steht am Anreisetag ab 17:00 Uhr und am Abreisetag bis 09:00 Uhr zur Verfügung. Das Boot sollte am Tag vor dem Check-out bis spätestens 18:00 Uhr wieder an der Basis sein. Die Übernachtung an Bord des Bootes bis zum Check-out am Morgen ist in der Bootsmiete inbegriffen. Das Boot sollte am Samstagmorgen spätestens um 9 Uhr geleert werden. Inspektionen werden nach dem gleichen Verfahren wie beim Check-in durchgeführt. Alle Schäden werden untersucht, bewertet und behoben. 

Wird das Boot nicht rechtzeitig zurückgegeben, muss der Mieter unabhängig von den Wetterbedingungen die doppelte Mietgebühr für die Zeitverzögerung pro Tag zahlen. Darüber hinaus muss der Mieter MYC die MYC auferlegten Kosten erstatten, wenn der nächste Gast seine Bootsmiete storniert. Sollte der Bootsmieter aus irgendeinem Grund, der von MYC zu vertreten ist, seine Reise in einem anderen als dem vereinbarten Hafen beenden, ist MYC unverzüglich zu benachrichtigen. Wenn die für das Boot verantwortliche Person es an einem anderen Ort zurücklässt, muss sie es einem anderen Besatzungsmitglied mit Zertifikat und Kenntnissen gemäß Abschnitt 1.3.3 oben übergeben, bis MYC das Boot übernehmen kann. Das Boot wird zurückgegeben, nachdem es von MYC und/oder seinem/ihrem Beauftragten inspiziert wurde. Der Mieter haftet für Kosten, die in der vorgenannten Situation entstehen können.

1.3.5. Bevor der Mieter Zugang zum Boot erhalten kann, müssen er und der Skipper einen Vertrag mit dem für den Check-in zuständigen MYC-Personal unterzeichnen und das Boot und die Ausrüstung gemäß einer Inventarliste sorgfältig überprüfen. Wenn der Mieter keine Mängel am Boot oder an der Ausrüstung feststellt, muss der Mieter die Inventarliste durch Unterschrift genehmigen. Nach Unterzeichnung dieser Dokumente wird die Haftung des Bootes vom Skipper übernommen. Wenn die Gäste die Basis oder den Heimathafen nicht verlassen können, hat MYC das Recht, Reparaturen und/oder Ergänzungen vorzunehmen, ohne den Gast für die verlorene Segelzeit zu entschädigen. Spätere Reklamationen bezüglich des Bootes oder der Ausrüstung können dann nicht in einem größeren Umfang als unten angegeben geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die elektrische Ausrüstung und Instrumente des Bootes.

1.3.6. Beim Auschecken sollte sich das Boot in einem angemessenen Zustand befinden, dh sowohl innen als auch außen begehbar und sauber sein, dh das Boot muss frei von Müll und Habseligkeiten sein. Es ist auch sehr wichtig, dass die Ausrüstung auf dem Boot an seinem richtigen Platz ist und dass das Geschirr gepflegt (dh sauber) ist. Wird das Boot nicht in diesem Zustand vorgefunden, wird eine Strafe von 50,00 €/Stunde für den Mehraufwand des MYC-Personals verhängt.

Das Boot muss vollgetankt zurückgegeben werden. Verlorene, beschädigte oder unbrauchbare Ausrüstung muss bei der Ankunft der für die Abreise zuständigen Person gemeldet werden. Wenn der Tank nicht voll ist, muss der Mieter MYC die Betankungskosten + 100 € Service erstatten. Wird das Boot in einem unzumutbar verschmutzten Zustand zurückgegeben, wird dem Mieter eine Reinigungsgebühr von 300€ in Rechnung gestellt.

1.3.7. Bevor der Mieter Zugang zum Boot erhält, wird eine Kaution hinterlegt. Der Betrag wird auf der Buchungsbestätigung und/oder Rechnung ausgewiesen. Die Kaution kann bar oder mit Kreditkarte (Visa, MasterCard) hinterlegt werden. Die Kaution wird nach Inspektion des Bootes, seiner Ausrüstung und des Inventars vor Ort durch MYC-Mitarbeiter zurückerstattet, wenn sie keine Schäden am Boot feststellen. Bei fehlender Ausrüstung oder Schäden am Boot wird die Kaution je nach Schwere des Schadens ganz oder teilweise bis zur endgültigen Kostenfeststellung einbehalten (sofern eine sofortige Lösung nicht möglich ist). Reparatur- und Ersatzkosten werden dann von der Kaution abgezogen. Der Mieter kann einen Kautionsversicherungsverzicht unterzeichnen. Das Boot ist immer voll versichert, aber wenn Sie eine Kautionsversicherung abschließen, reduziert sich der Selbstbehalt. Das bedeutet, dass vor Abfahrt mit Ihrem Boot eine separate Kautionsversicherung hinzugebucht werden kann. Es schützt die für die Buchung verantwortliche Person vor dem Verlust der standardmäßigen Bootskaution im Schadensfall. Die separate Kautionsversicherung besteht aus einem Festpreis, der nicht erstattungsfähig ist, und einer reduzierten erstattungsfähigen Kaution, die der Kunde beim Check-in hinterlässt. Die Kautionsversicherung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden durch Alkohol- oder Drogenkonsum. Die separate Kautionsversicherung gilt nicht bei Verlust oder Beschädigung von Beiboot oder Außenbordmotor. Im Falle von Verlusten oder Schäden, die durch Alkohol-/Drogenkonsum oder Fahrlässigkeit verursacht wurden, oder Verluste oder Schäden an Beiboot oder Außenbordmotor, haftet die für die Buchung verantwortliche Person für den Schaden bis zur Höhe der Standardsicherheitskaution.

1.3.8. Sollten durch normale Wetterbedingungen und normalen Gebrauch während der Mietzeit Schäden auftreten, ist der Mieter dafür verantwortlich, die notwendigen Reparaturen so schnell wie möglich durchzuführen. Reparaturkosten werden später vom Vermieter gegen Vorlage einer Quittung erstattet. Ausgetauschte Teile müssen gewartet werden.

1.3.9. Bei größeren Schäden, Verspätungen, Verlust des Bootes, der Unfähigkeit, das Boot zu steuern, wenn das Boot von einer Behörde oder Dritten beschlagnahmt wird, muss ein Mitglied des MYC-Teams und ein lokaler Vertreter unverzüglich benachrichtigt werden. Der Mieter muss die erforderlichen Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens und der negativen Folgen (z. B. wirtschaftliche Verluste) treffen und dokumentieren, überwachen und in Absprache mit dem Mieter Geld für eventuelle Reparaturen ausgeben.

1.3.10. Wenn der Mieter unter den oben beschriebenen Umständen teilweise oder vollständig für Schäden verantwortlich ist oder gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstoßen hat, hat der Mieter MYC für Ausgaben, potenzielle Verluste und andere direkte oder indirekte Schäden, die durch die Handlungen des Mieters verursacht wurden, zu entschädigen. Im Falle von Personenschäden oder Schäden am Boot muss der Mieter einen Bericht schreiben und einen Bericht von einem Dritten, wie Hafenkapitän, Arzt oder Marineinspektor, einholen. Wenn Schäden während der Reise nicht repariert werden können und die Umstände es erlauben, das Boot zu segeln, muss der Mieter vor Ablauf der Mietzeit zum Heimathafen zurückkehren und MYC muss über die aufgetretenen Schäden informiert werden, damit sie in der Lage sind sie zu reparieren. Wenn MYC, wie oben erwähnt, die Reparaturkosten übernimmt, wird der Teil des Mietbetrags, der der verbleibenden Mietdauer entspricht, an den Mieter zurückerstattet.

1.3.11. Bei Verstoß gegen einen der Absätze dieser Vereinbarung ist der Mieter verpflichtet, MYC alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die MYC aufgrund der Vertragsverletzung entstanden sind. Wenn MYC gegenüber Dritten aufgrund von Handlungen des Mieters haftbar gemacht wird, hat der Mieter MYC die Kosten zu erstatten, die möglicherweise als Folge einer solchen Handlung entstanden sind. Wenn während der Mietzeit etwas auf dem Boot verloren geht oder beschädigt wird, sollte der Mieter die Kosten für Ersatz oder Reparatur tragen, aber wenn der Schaden durch normale Abnutzung verursacht wird, werden keine Kosten hinzugefügt. Für nicht durch Versicherung gedeckte Kosten und Folgekosten, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind, haftet der Mieter.

1.3.12. Wird ein Schaden zu spät oder unvollständig gemeldet, so dass die Versicherung nicht durch das MYC-Team verstärkt werden kann, trägt der Mieter die vollen Kosten. 

1.4. Preis und vertraglich vereinbarte Leistungen 

1.4.1. Angaben in Prospekten und Katalogen, auch im Internet, sind Vertragsinhalt. Diese Angaben sind für den Veranstalter verpflichtend, es sei denn, der Katalog, das Internet oder der Prospekt hat sich Änderungen vorbehalten und der Fahrgast wurde vor Vertragsabschluss über diese Änderungen informiert. MYC hat eine dynamische Preisgestaltung für seine Online-Buchung, die je nach Angebot und Nachfrage des Marktes variiert.

1.4.2 Der Preis beinhaltet das Chartern eines Bootes und seiner Ausrüstung, Bettwäsche, alle erforderlichen Genehmigungen, Steuern und ein Beiboot. Der Mieter hat Anspruch auf notwendige Serviceleistungen im Heimathafen und die normale Abnutzung während der Mietzeit wird akzeptiert.

1.4.3. MYC ist für das Boot verantwortlich, das im Verhältnis zur Kaution versichert ist (siehe Abschnitt 1.3.7. Versichert sind Schäden durch Feuer, See- und Kollisionsunfälle sowie Drittschäden. Die Versicherung deckt den Verlust persönlicher Gegenstände oder andere Schäden, die die Besatzung oder andere Personen an Bord erleiden, nicht ab. Überprüfen Sie Ihre Hausratversicherung oder schließen Sie eine separate Reiseversicherung ab. Die Versicherung deckt keine Schäden ab, die durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Mieters oder eines der Besatzungsmitglieder verursacht wurden.

 

1.4.4. Der Preis muss so angegeben werden, dass der gesamte Mietpreis eindeutig ausgewiesen wird. Sie umfasst alle vertragsgegenständlichen Vorleistungen sowie obligatorische Zuschläge, Steuern und Gebühren. 

1.4.5. Auf Wunsch des Mieters bestimmte Leistungen/Lieferleistungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von MYC ausdrücklich bestätigt werden.

1.4.6. Die Crew ist verpflichtet, die Verpflegungskosten für Skipper, Hostess und Koch während der Reise zu tragen. 

1.5. Vertragsabschluss 

1.5.1. Der Vertrag wird für die Parteien verbindlich, wenn MYC die Bestellung des Mieters schriftlich bestätigt und der Mieter die Reservierungsgebühr bezahlt hat. MYC wird die Bestellung des Mieters unverzüglich bestätigen.'

1.5.2. Falls der Passagier bei der Benachrichtigung eine gestundete Eintrittsgebühr erhalten hat, wird dies auf der Buchungsbestätigung angegeben, aus der hervorgeht, wann die letzte Zahlung fällig ist. Die Anmeldung ist dennoch für den Mieter rechtsverbindlich.

1.5.3. Bei ausbleibender vertragsgemäßer Vorauszahlung hat MYC das Recht, den Vertrag zu kündigen. Bei einer solchen Kündigung hat MYC Anspruch auf Zahlung des Betrags, den der Mieter gezahlt hätte, wenn der Mieter die Reise gemäß den Stornierungsbedingungen mit Unterstützung von 3.1 storniert hätte. 

2. Vertragsänderung 

2.1. Preisänderungen 

2.1.1. Treten Kostenerhöhungen für MYC ein, nachdem die oben in Ziffer 1.4 genannte Vereinbarung für die Parteien verbindlich geworden ist, kann MYC den Reisepreis um einen den Kostensteigerungen entsprechenden Betrag erhöhen, wenn diese zurückzuführen sind auf: 

– Änderungen von Steuern, Abgaben und Gebühren oder Gebühren für bestimmte Dienstleistungen. 

2.1.2. Recht auf Preiserhöhung wie oben besteht nur, wenn die Kosten 10€ übersteigen.

2.1.3. Der Preis kann in den letzten 20 Tagen vor dem vereinbarten Anreisetag nicht erhöht werden. MYC wird den Mieter so schnell wie möglich über Preisänderungen informieren.

2.1.4. Der Reisepreis sollte in ähnlicher Weise reduziert werden, wenn die Kosten für MYC früher als 20 Tage vor dem vereinbarten Abreisedatum aus den gleichen Gründen wie oben genannt sinken. Eine Minderung des Preises tritt nur ein, wenn die Minderung der Minderung 10€ übersteigt. 

2.2. Änderungen nach Vertragsschluss. 

2.2.1. Änderungswünsche des Mieters vor Reiseantritt sind an die Erfüllung gebunden. Wenn diese Änderungen zusätzliche Kosten für MYC verursachen, wird MYC diese dem Mieter als Verwaltungskosten erneut in Rechnung stellen.

2.2.2. MYC-Änderungen/Stornierung vor Abflug

2.2.2.1. Änderungen/Stornierungen des Veranstalters vor der Abreise.

Der Zeitplan ist bis 7 Tage vor Abflug vorläufig. Bei Änderungen der vorläufigen Zeiten wird der Mieter schnellstmöglich benachrichtigt. Änderungen des Zeitplans berechtigen nicht zu Preisminderung, Reiseentschädigung, Schadensersatz oder anderen Formen der Entschädigung. Informationen über die Stornierung der Reise werden spätestens 20 Tage vor Reiseantritt übermittelt.

2.2.2.2. Muss MYC die Bootsmiete stornieren oder kann diese nicht wie vereinbart durchgeführt werden, ist der Mieter schnellstmöglich darüber zu informieren.

2.2.2.3. Dies gilt nicht für Ergänzungen oder Änderungen, die für den Mieter von untergeordneter Bedeutung sind.

2.2.2.4. Führt die Änderung dazu, dass der wirtschaftliche Wert der Reise für den Mieter geringer wird, hat der Mieter ein Recht auf Preisminderung.

2.2.2.5. Wenn die von MYC am Vertrag vorgenommenen Änderungen wesentlich sind oder die Reise ohne Zustimmung des Mieters storniert wird, kann er/sie den Vertrag kündigen und den vollen von ihm/ihr im Rahmen des Vertrags gezahlten Betrag zurückerhalten.

2.2.2.6. Der Mieter muss MYC innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Änderungsmitteilung seine Wahl mitteilen.

2.2.2.7. Die Mindestteilnehmerzahl für Kabinencharterprodukte beträgt 6 Teilnehmer.

2.2.2.8. Wenn Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen gemäß 2.2.2.2 oder 2.2.2.4 auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle von MYC liegen und mit denen MYC bei Vertragsschluss vernünftigerweise nicht rechnen konnte und deren Folgen dies vernünftigerweise nicht hätte vermeiden oder überwinden können , ist der Mieter nicht für Schäden verantwortlich. Wenn Änderungen auf einen von MYC beauftragten Subunternehmer zurückzuführen sind, ist MYC nur dann von der Haftung befreit, wenn sie auf einem Umstand beruhen, der außerhalb der Kontrolle des Subunternehmers liegt. 

3. Beendigung des Vertrages 

3.1. Stornierung des Bootsverleihs durch den Mieter – allgemeine Vereinbarungen 

3.1.1. Wenn der Mieter das Boot nicht vereinbarungsgemäß mieten kann, muss er MYC unverzüglich benachrichtigen. MYC hat dann Anspruch auf eine Stornogebühr wie unten angegeben. 

3.1.2. Die Stornierung durch den Mieter muss in der im Vertrag festgelegten Weise erfolgen. Sofern nicht anders angegeben, bedürfen Stornierungen der Schriftform.

3.1.3. Bei einer Stornierung der Reise vor 40 Tagen vor dem Einlass auf das Schiff hat der Passagier die Reservierungsgebühr (erste Rate) zu bezahlen.

3.1.4. Bei einer Stornierung 39-0 Tage vor Eintritt in das Boot muss der Passagier 100% des Charterpreises bezahlen.

3.1.5 Wenn das Boot am Check-in-Tag nicht verfügbar ist, stellt MYC ein gleichwertiges oder besseres Boot zur Verfügung. Sollte MYC nicht in der Lage sein, am Check-in-Tag ein besseres oder ähnliches Boot zur Verfügung zu stellen, ist der Mieter berechtigt, den Vertrag innerhalb von 24 Stunden bei einer Mietdauer von maximal 10 Tagen und innerhalb von 36 Stunden bei einer Mietdauer von zu kündigen mindestens 10 Tage. Die fehlende Charterzeit wird im Verhältnis zur verbleibenden Mietzeit ersetzt. Storniert der Kunde das Boot nicht, hat er Anspruch auf Erstattung des Mietpreises für die Zeit bis zur Bereitstellung des Bootes (bzw. Ersatzbootes).

3.1.6. Wenn Teile des Inventars während der Anmietung vor dem Aufenthalt des Mieters beschädigt wurden oder verloren gegangen sind und MYC die Ausrüstung nicht bis zum Ende der neuen Mietzeit ersetzen kann, ist der Mieter nicht berechtigt, das Boot zu stornieren oder Ersatz von MYC zu verlangen, wenn das Boot ist seetüchtig. Eine Garantie für die einwandfreie Funktion des Bootes kann nicht übernommen werden, da Verschleiß, unsachgemäße Handhabung und Witterungseinflüsse Fehler verursachen können. Zustellbetten haben nicht die gleiche Qualität wie normale Betten. Zustellbetten sind im Marketingmaterial mit einer Bettenzahl nach dem „+“-Zeichen angegeben. 8 + 2 + 2 bedeutet 8 normale Betten und 4 Zustellbetten. MYC ist nicht verantwortlich für Probleme oder Unannehmlichkeiten, die durch den Verlust von elektrischem Strom verursacht werden, der durch vorübergehende Fehler an der Basis, behördliche Benachrichtigungen und dergleichen verursacht wird. 

3.2. Das Recht des Mieters, den Vertrag ohne Stornogebühr zu kündigen

3.2.1. Will der Mieter den Vertrag wegen einer wesentlichen Änderung kündigen, z. B. wenn der Preis um mehr als 8% des Buchungspreises erhöht wird, muss der Mieter die Vertragsaufhebung innerhalb einer für MYC gesetzten angemessenen Frist ab dem Veranstalter mitteilen dem Zeitpunkt, zu dem der Reiseveranstalter den Reisenden über die Änderung informiert hat. Tut er dies nicht, ist der Reisende an den neuen Vertrag gebunden.

3.2.2. Äußere Umstände liegen im oder in der Nähe des Heimathafens des Bootes vor Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Generalstreiks oder anderen dazwischenliegenden Ereignissen, die die Durchführung der Bootsvermietung oder die Bedingungen am Zielort zum Zeitpunkt der Beendigung der Reise erheblich beeinträchtigen, so dass dies der Fall ist MYC konnte diesen Grund für die Stornierung nicht vorhersehen. Der Reiseveranstalter wird jedoch angemessene Schritte unternehmen, um das Arrangement des Mieters umzubuchen. Allfällige Mehrkosten durch die Umbuchung trägt jedoch der Mieter.

4 Fehler und Mängel 

4.1. Beschwerde 

4.1.1. Im Falle eines Mangels der vereinbarten Leistungen hat der Mieter den Fehler unverzüglich zur Kenntnis zu nehmen, die Telefonnummer anzurufen oder eine E-Mail zu senden, um MYC Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu geben und später Schadensersatz zu verlangen. Reklamationen sollten möglichst im Heimathafen des Bootes erfolgen.

4.1.2. Der Mieter wird nach Möglichkeit dafür sorgen, dass die Reklamation durch den Veranstalter oder seinen Subunternehmer vor Ort schriftlich dokumentiert wird.

4.1.3. Der Mieter kann sich nicht auf Fehler berufen, wenn kein Anspruch gemäß den vorstehenden Artikeln geltend gemacht wurde.

4.1.4. Schadensersatz- oder Minderungsansprüche sind unverzüglich nach Beendigung der Reise gemäß Ziffer 4.2.1 gegenüber MYC geltend zu machen. 

4.2. Korrigieren von Fehlern

4.2.1. Verlangt MYC die Mängelbeseitigung, kann der Mieter weder Minderung verlangen noch vom Vertrag zurücktreten, sofern die Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist und ohne zusätzliche Kosten oder erhebliche Nachteile für den Mieter erfolgt. Wenn Fehler erheblich beeinträchtigt sind und nicht korrigiert werden können, wird das Boot durch ein gleichwertiges Boot ersetzt. Der Preis des Ersatzbootes darf (in Bezug auf Ausstattung und Baujahr) nicht höher sein als das ursprünglich gebuchte Boot. Beide Parteien prüfen Störungen und die Ursachen für Unannehmlichkeiten gemeinsam, um eine angemessene Lösung und/oder Einigung zu finden. Für geringfügige Fehler, die das Segeln selbst nicht betreffen, werden keine Rückerstattungen geleistet. Wenn der Mieter mit den getroffenen Maßnahmen nicht zufrieden ist, muss spätestens beim Auschecken eine schriftliche Mitteilung in englischer Sprache an den Vertreter übermittelt werden. Reklamationen müssen spätestens 2 Wochen nach Auftreten der Situation bei MYC eingegangen sein.

4.2.2. Der Skipper des Bootes sollte den Schaden immer so weit wie möglich begrenzen. 

5 Sonderkonditionen, wenn Sie eine Kabinencharter gebucht haben oder Skipper über MYC buchen

5.1. Sie sind immer noch verantwortlich, wenn Sie Schäden an der Innen- oder Außenseite des Bootes verursachen.

5.2. Sie haften nicht für Schäden, die der Skipper an der Innen- oder Außenseite des Bootes verursacht.

5.3. Wenn Sie eine Beschwerde bezüglich Ihrer Besatzung haben, wenden Sie sich bitte umgehend an den MYC-Vertreter.

5.4 Wenn Sie Crew über einen Drittanbieter buchen, gilt die Buchung im Mietvertrag mit MYC als Buchung ohne Crew

6 Beschränkungen der Haftung von MYC

6.1. Die Haftung von MYC für Ansprüche aufgrund von Schäden oder Störungen ist auf die Bootsmiete beschränkt. 

7 Streitigkeiten 

7.1. Beide Parteien sollten versuchen, Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieser Vereinbarung durch Verhandlungen beizulegen. Wenn sich die Parteien nicht einigen können, kann der Streit vor dem Gericht in Split, Kroatien, verhandelt werden.

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Setzen Sie brodograditelja 16
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Marina Baotić
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